{"id":45,"date":"2010-06-14T16:13:13","date_gmt":"2010-06-14T14:13:13","guid":{"rendered":"http:\/\/www.heimatverein-voerde.de\/blog\/?page_id=45"},"modified":"2014-07-18T09:17:22","modified_gmt":"2014-07-18T08:17:22","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.heimatverein-voerde.de\/?page_id=45","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung des Heimatverein Voerde in Ennepetal e.V.<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a71 Name und\u00a0 Sitz<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cHeimatverein Voerde in Ennepetal e.V.\u201d hat seinen Sitz in Ennepetal und ist unter der Nr. 89 VR 10491 des Vereinsregisters des Amtsgerichtes Schwelm eingetragen.<\/p>\n<p>\u00a0<strong>\u00a72 Aufgaben des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>1.<br \/>\nDer Heimatverein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der \u00a7\u00a7 52ff der Abgabenordnung. Er stellt sich als Aufgabe, durch praktische Heimat- und Volkstumsarbeit den Heimatgedanken in der Bev\u00f6lkerung zu erhalten und zu f\u00f6rdern. Dabei richtet sich seine Arbeit auf<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 a) die Erforschung der Ortsgeschichte<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 b) die Pflege der heimischen Mundart<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 c) die praktische Pflege von Sitten und Gebr\u00e4uchen<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 d) die F\u00f6rderung des Heimatschrifttums<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 e) die Erhaltung, Pflege und den Schutz von Denkm\u00e4lern<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 f) den Natur- und Landschaftsschutz<\/p>\n<p>2.<br \/>\nAls weitere Aufgabe stellt er sich:<\/p>\n<p>a) Organisation der Rahmenveranstaltung der Voerder Kirmes, die besonders zur F\u00f6rderung\u00a0heimatlicher Sitten und Gebr\u00e4uchen dienen.<\/p>\n<p>b) Regelm\u00e4\u00dfige Wahl eines sogenannten \u201cVoerder Ehrennachtw\u00e4chters\u201d, um damit u.a. Personen zu ehren, die sich um die F\u00f6rderung der Heimatliebe und Heimatkunde verdient gemacht haben.<\/p>\n<p>3.<br \/>\nDer Heimatverein erstrebt keinen Gewinn. Sollten sich \u00dcbersch\u00fcsse ergeben, so sind diese ausschlie\u00dflich f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke zu verwenden.<\/p>\n<p>4.<br \/>\nDie T\u00e4tigkeit im Heimatverein ist ehrenamtlich, \u00fcberparteilich und \u00fcberkonfessionell.<\/p>\n<p>5.<br \/>\nDie Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck<br \/>\ndes Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p>6.<br \/>\nSofern die Mitglieder f\u00fcr den Verein t\u00e4tig geworden sind, ist der Vorstand berechtigt, ihnen nach Vorlage von Belegen, sofern eine pauschale Auslagenerstattung unter dem Gesichtspunkt der Gemeinn\u00fctzigkeit anerkannt ist, Aufwendungen und Auslagen zu erstatten.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>1.<br \/>\nMitglieder k\u00f6nnen werden: Einzelpersonen, Verb\u00e4nde, Vereine, Firmen, K\u00f6rperschaften des \u00f6ffentlichen und privaten Rechtes, Gesellschaften und Unternehmer, welche vorrangig die gemeinn\u00fctzigen Satzungszwecke unterst\u00fctzen wollen.<\/p>\n<p>2.<br \/>\nDie Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand. Bei Ablehnung entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand mit dem erweiterten Vorstand.<\/p>\n<p>3.<br \/>\nDie Mitgliedschaft beginnt durch Annahme des (eines) schriftlichen Antrages. Sie endet durch schriftliche K\u00fcndigung seitens<br \/>\ndes Mitgliedes mit Vierteljahresfrist zum Schluss des Gesch\u00e4ftsjahres. Sie endet ferner durch Tod, den Verlust der b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte und durch Ausschluss durch die Mitgliederversammlung. Ausgeschlossen werden kann, wer die gemeinn\u00fctzigen Bestrebungen des Heimatvereins nicht mehr unterst\u00fctzt oder ihnen zuwiderhandelt, insbesondere wer ohne R\u00fccksicht auf die gemein. Zielsetzung die F\u00f6rderung eigenn\u00fctziger Belange verlangt.<\/p>\n<p>4.<br \/>\nMinderj\u00e4hrige und sonstige beschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hige Personen bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.<\/p>\n<p>5.<br \/>\nAlle Mitglieder sind berechtigt:<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 a) mit Vollendung des 16. Lebensjahres an den Beratungen und Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung teilzunehmen,<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 b) die Einrichtungen des Vereins nach Ma\u00dfgabe der hierf\u00fcr getroffenen Bestimmungen zu benutzen,<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 c) an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, sowie sich f\u00fcr den Verein aktiv einzusetzen,<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 d) sich f\u00fcr eine Funktion im Verein zur Wahl zu stellen, sofern sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.<\/p>\n<p>6.<br \/>\nDie Mitglieder sind verpflichtet:<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 a) die Satzung des Vereins, seine erlassenen Ordnungen und sonstige Beschl\u00fcsse zu befolgen,<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 b) nicht gegen die Interessen des Vereins zu handeln,<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 c) die durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitr\u00e4ge fristgerecht zu entrichten, sofern nicht der  Vorstand in besonderen F\u00e4llen auf Antrag Stundung, Erm\u00e4\u00dfigung oder Erlass bewilligt,<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 d) im Sinne der Satzung an der Erreichung des Vereinsziels mitzuarbeiten und die Vereinsinteressen zu f\u00f6rdern,<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 e) ein vorbildliches, kameradschaftliches Verhalten zu den Vereinsmitgliedern, sowie ein ehrenhaftes Verhalten au\u00dferhalb des Vereins zu zeigen.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Organe<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Heimatvereins sind:<\/p>\n<p>a) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>b) der Vorstand<\/p>\n<p>c) der Festausschuss<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung)<\/strong><\/p>\n<p>1.<br \/>\nOrdentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung)<\/p>\n<p>1.<br \/>\nDie den Mitgliedern bez\u00fcglich der Vereinsleitung zustehenden Rechte werden in der Mitgliederversammlung als dem obersten Organ des Vereins ausge\u00fcbt. S\u00e4mtliche Mitglieder haben mit Vollendung des 16. Lebensjahres je eine Stimme. Die Mitgliederversammlung soll j\u00e4hrlich mindestens einmal in den ersten sechs Monaten eines Vereinsjahres einberufen werden.<\/p>\n<p>2.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung wird schriftlich durch den Vorstand einberufen unter Bekanntgabe der vorl\u00e4ufig festgesetzten Tagesordnung mit der Einladefrist von mindestens 14 Tagen.<\/p>\n<p>3.<br \/>\nDie Tagesordnung muss folgende Punkte enthalten:<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 \u00a0 a) Berichts des Vorstandes<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 \u00a0 b) Berichts der Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 c) Entlastung des Vorstandes<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 d) Wahl des Vorstandes, sofern sie ansteht<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 \u00a0 e) Wahl von Kassenpr\u00fcfern, sofern sie ansteht<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 \u00a0 f) Festsetzung von Mitgliederjahresbeitr\u00e4gen<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 \u00a0 g) Beschlussfassung der vorliegenden Antr\u00e4ge<\/p>\n<p>4.<br \/>\nAntr\u00e4ge der Mitglieder zur Tagesordnung sind sp\u00e4testes eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen.<\/p>\n<p>Sp\u00e4tere Antr\u00e4ge m\u00fcssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der anwesenden Mitglieder der Behandlung der Antr\u00e4ge zustimmt.<\/p>\n<p>5.<br \/>\nDie Versammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer eines Jahres zwei Kassenpr\u00fcfer (3.e.). Sie haben vor dem Rechnungsabschluss eine ordentliche Kassenpr\u00fcfung vorzunehmen und dar\u00fcber in der Jahreshauptversammlung Bericht zu erstatten (3.b.).<\/p>\n<p>6.<br \/>\nDie ordnungsm\u00e4\u00dfig einberufene Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Jedes Mitglied hat eine Stimme, die nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden kann. Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern in dieser Satzung nichts abweichendes geregelt ist (\u00a79). Die Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>7.<br \/>\nBeschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Mehrheit von \u00be der anwesenden Mitglieder. Sie bed\u00fcrfen der Zustimmung von \u00be\u00a0 der Vereinsmitglieder, sofern sie eine \u00c4nderung des Vereinszweckes oder der Bindung der Mittel des Vereins betreffen.<\/p>\n<p>8.<br \/>\n\u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das der Genehmigung der folgenden Mitgliederversammlung bedarf.<\/p>\n<p>9.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung ist berechtigt, eine Gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr den Ablauf der Mitgliederversammlung sowie eine Finanzordnung zu beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dieses aus wichtigem Grund f\u00fcr geboten h\u00e4lt oder \u00bc der stimmberechtigten Mitglieder einen entsprechende Antrag an den Vorstand mit Angabe des Grundes richtet.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>1.<br \/>\nDer Vorstand besteht aus<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 \u00a0a) gesch\u00e4ftsf\u00fchrendem Vorstand<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 &#8211; Vorsitzender<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 &#8211; stellvertretender Vorsitzender<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 &#8211; Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0 &#8211; Kassierer<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 \u00a0b) erweitetem Vorstand<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0 &#8211; gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0 &#8211; die gew\u00e4hlten Beisitzer<\/p>\n<p>Voerder Ehrennachtw\u00e4chter haben im Vorstand beratende Stimmen.<\/p>\n<p>Gesetzliche Vertreter des Heimatvereins im Sinne des \u00a726 BGB sind der Vorsitzende, in seiner Vertretung der stellvertretende Vorsitzende und ein weiteres Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes.<\/p>\n<p>2.<br \/>\nDer Vorstand hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 \u00a0a) er repr\u00e4sentiert den Heimatverein Voerde,<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 \u00a0b) die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden von ihm vorbereitet und durchgef\u00fchrt,<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 \u00a0c) er stellt j\u00e4hrlich einen Haushaltsplan auf,<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 \u00a0d) er verwaltet das Vereinsverm\u00f6gen und legt j\u00e4hrlich der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht vor.<\/p>\n<p>3.<br \/>\nDer Vorstand ist beschlussf\u00e4hig bei Anwesenheit des Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle des stellvertretenden Vorsitzenden, sowie von mindestens 3 weiteren Vorstandsmitgliedern. Die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. \u00dcber die Beschl\u00fcsse des Vorstandes ist eine Niederschrift anzufertigen und vom\u00a0Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter und dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n<p>4.<br \/>\nDer Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt, Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Zur Vertretung des Vereins bleibt der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand auch nach Ablauf seiner Amtsdauer so lange befugt, bis ein neuer Vorstand gew\u00e4hlt ist. Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben. In den Gesamtvorstand ist jeder Vollj\u00e4hrige w\u00e4hlbar, der dem Verein angeh\u00f6rt.<\/p>\n<p>5.<br \/>\nGew\u00e4hlt ist, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen Stimmen erh\u00e4lt. Hat niemand mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen Stimmen erhalten, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Gew\u00e4hlt ist derjenige, der die meisten Stimmen der Stichwahl erh\u00e4lt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.<\/p>\n<p>6. Der Vorstand ist an die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung gebunden. Er beschlie\u00dft mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/p>\n<p>7. Der Vorstand kann eine Gesch\u00e4ftsordnung erstellen, die Organisationen, Vereinsverwaltung, Auszeichnung von Mitgliefern und Veranstaltungen regelt.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Festausschuss<\/strong><\/p>\n<p>1.<br \/>\nDem Festausschuss geh\u00f6ren je 2 Repr\u00e4sentanten der gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorst\u00e4nde der angeschlossenen Voerder Vereine und der erweiterte Vorstand und Ehrennachtw\u00e4chter des Heimatvereins an.<\/p>\n<p>2.<br \/>\nAufgabe des Festausschusses ist es<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 \u00a0a) die Rahmenveranstaltung der Voerder Kirmes vorzubereiten,<\/p>\n<p>\u00a0\u00a0 \u00a0b) den Voerder Ehrennachtw\u00e4chter durch Mehrheitsbeschluss zu w\u00e4hlen<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Beitr\u00e4ge der Mitglieder<\/strong><\/p>\n<p>1.<br \/>\nJedes Vereinsmitglied bezahlt einen Jahresbeitrag, dessen H\u00f6he von der Mitgliederversammlung bestimmt wird und bis zum 30.04. des Jahres zu entrichten ist.<\/p>\n<p>2.<br \/>\nS\u00e4mtliche Einnahmen des Vereins sind zur Erf\u00fcllung des Vereinszweckes zu verwenden.<\/p>\n<p>3.<br \/>\nDas Vereinsjahr ist das Kalenderjahr<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wenn mindestens 2\/3 der Mitglieder anwesend sind und f\u00fcr die Aufl\u00f6sung mindestens \u00be der erschienenen Mitglieder stimmen.<\/p>\n<p>Im Falle einer festgestellten Beschlussunf\u00e4higkeit ist innerhalb von 4 Wochen eine neue Mitgliederversammlung vorschriftsm\u00e4\u00dfig einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder mit einfacher Mehrheit der Anwesenden beschlie\u00dfen kann.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Stadt Ennepetal zur Verwendung gemeinn\u00fctziger Zwecke im\u00a0 Sinne des \u00a72 dieser Satzung.<\/p>\n<p>Diese Satzung wurde beschlossen am 27.03.2008 und tritt mit diesem Tage in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Heimatverein Voerde in Ennepetal e.V. \u00a71 Name und\u00a0 Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cHeimatverein Voerde in Ennepetal e.V.\u201d hat seinen Sitz in Ennepetal und ist unter der Nr. 89 VR 10491 des Vereinsregisters des Amtsgerichtes Schwelm eingetragen. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.heimatverein-voerde.de\/?page_id=45\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":4,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_exactmetrics_skip_tracking":false,"_exactmetrics_sitenote_active":false,"_exactmetrics_sitenote_note":"","_exactmetrics_sitenote_category":0,"footnotes":""},"class_list":["post-45","page","type-page","status-publish","hentry"],"jetpack_sharing_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.heimatverein-voerde.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/45","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.heimatverein-voerde.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.heimatverein-voerde.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.heimatverein-voerde.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.heimatverein-voerde.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=45"}],"version-history":[{"count":26,"href":"https:\/\/www.heimatverein-voerde.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/45\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":862,"href":"https:\/\/www.heimatverein-voerde.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/45\/revisions\/862"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.heimatverein-voerde.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=45"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}