Das Wichtigste zuerst. Der Festumzug findet statt, ab sofort nehmen wir die Anmeldungen unter der EMail-Adresse vorstand@en-kreis.de entgegen!
Nochmal zur Erinnerung:
- Der Festumzug findet in diesem Jahr am Samstag, 24.05.2025 statt.
- Die Aufstellung erfolgt wie immer ab 13:00 Uhr auf der Milsper Straße in Höhe der katholischen Kirche.
Diese Regeln sind jetzt neu:
- Zufahrt zur Aufstellung ausschließlich über die Milsper Straße aus Richtung Milspe, also von unten. Es gibt keine Zufahrtsmöglichkeit über andere Straßen.
- Jeder andere Fahrzeugverkehr – auch der Busbetrieb der VER – wird schon Stunden vorher gesperrt.
- Fahrzeuge müssen eine ordnungsgemäße Zulassung zum öffentlichen Straßenverkehr haben (also KFZ-Kennzeichen mit TÜV- und Behördensiegel und Fahrzeugschein)
Alles andere bleibt wie gehabt:
Der Umzug findet am Samstag, 24.05.2025 statt. Wir starten pünktlich um 14.00 Uhr.
Aufstellort ist wieder die Milsper Straße in Ennepetal-Voerde in Höhe der katholischen Kirche auf der rechten Fahrbahnhälfte in Richtung Voerde. Die Zugteilnehmer stellen sich ab 13:00 Uhr entgegen der Zugfolge auf. Das heißt, der erste steht ganz hinten und geht/fährt an allen Zugteilnehmern vorbei. Die Startnummern im Umzug werden noch mitgeteilt, wenn alle Teilnehmer feststehen. Diese Startnummern sind besonders wichtig, weil unter allen ehrenamtlichen Zugteilnehmern (also ohne Vergütung) der Bürgermeisterwanderpokal der Stadt Ennepetal verlost wird. Mit diesem Wanderpokal sind viele Vergünstigungen auf der Voerder Kirmes verbunden inkl. zwei Eintrittskarten für den Empfang der Bürgermeisterin am Sonntag 25.05.2025. im Schützenheim des Voerder Schützenvereins.
-> Die Verlosung findet direkt beim Fassanstich auf dem Kirmesplatz statt. Allerdings am Freitag, 23.Mai 2025, 18.00 Uhr.
Die Anreise im Zugwagen (sofern diese eingesetzt werden) muss leer erfolgen. Es ist also nicht gestattet, Personen auf dem Anhänger während der Anreise zu transportieren. Das gilt ebenso für die Abreise. Der Aufenthalt von Personen auf dem Anhänger ist nur während des Umzuges gestattet.
Festzugwagen (sofern diese eingesetzt werden) müssen den TÜV-Bestimmungen genügen und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Die maximale Fahrzeugbreite darf 2,50 Meter nicht überschreiten.
Auf den Wagen (sofern diese eingesetzt werden) müssen Absturzsicherungen (Geländer) und Festhaltemöglichkeiten vorhanden sein.
Evtl. Wurfmaterial (Süßigkeiten usw.) müssen weit weg vom Wagen landen. Das Werfen ist von Fahrzeugen aus nur erlaubt, wenn an jedem! Rad eine Aufsicht (sogenannter Wagenengel) mitgeht.
Es ist sicherzustellen, dass keine Personen von den Zugmaschinen oder Wagen verletzt werden können.
Festzugwagen (sofern diese eingesetzt werden) fahren nach Zugende in der Lindenstraße auf jeden Fall bis auf die Hagener Straße in Richtung Hagen bis in Höhe der Aldi-Zufahrt. Erst dort dürfen Passagiere den Wagen verlassen.
10.
Auch Fußgruppen gehen bis auf die Hagener Straße und von dort auf direktem Wege auf den Kirmesplatz zur Kirmes.
Die Teilnahme am Umzug erfolgt auf eigene Gefahr, jeder ist für sich selbst verantwortlich.